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Wie Du die selbst bezahlten Kosten für eine Liposuktion von der Steuer absetzen kannst!

 

Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Liposuktion leider nicht und die Lipödem-Patienten müssen diese aus eigener Tasche zahlen.

 

Möglich ist jedoch einen Teil der Kosten vom Finanzamt erstattet zu bekommen, aber nur, wenn vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten vorliegt. Ein Amtsarzt ist meistens beim örtlichen Gesundheitsamt tätig. Bis Du dort einen Termin bekommst, kann einige Zeit vergehen, deswegen solltest Du das nicht auf dem letzten Drücker erledigen. Nimm spätestens zum Termin sämtliche Unterlagen (Arztberichte, Ablehnung der Krankenkasse usw.) mit. Nach der Begutachtung stellt der Amtsarzt Dir hoffentlich ein Gutachten aus, aus dem hervorgeht, dass die Liposuktion medizinisch gerechtfertigt ist.

 

Die Operationskosten, aber auch Fahrten zum Krankenhaus/Arzt trägst, Du dann in der Einkommensteuererklärung des Jahres ein, in dem Du die Kosten bezahlt hast. Die richtige Zeile findest Du auf dem Formular ESt 1 A unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung“.

 

Welche Ausgaben gehören noch zu den außergewöhnlichen Belastungen?

 

Zu den außergewöhnlichen Belastungen, gehören auch Ausgaben für:

 

-          Medikamente

 

-          Brillen

 

-          Augenoperationen

 

-          Homöopathie

 

-          Impfungen

 

-          Krankengymnastik

 

-          Zahnarzt/Zahnspange

 

-          Pflegekosten

 

-          Unterhaltskosten

 

-          Beerdigungskosten

 

Wie viel Geld man hinterher vom Finanzamt erstattet bekommt, ist abhängig vom eigenen Einkommen und von den Steuern, die man bezahlt hat. Denn nur, wenn man vorher Steuern gezahlt hat (z. B. über die Lohnabrechnung) kann man auch Steuern erstattet bekommen.

 

Solltest Du noch Fragen dazu haben, kannst Du dich einfach per E-Mail bei mir melden. 

Nadine Meibohm
https://steuerbuero-meibohm.de/

Mail:info@steuerbuero-meibohm.de